Unterwegs mit dem Pedelec

Hätten Sie es gewusst: Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen- noch Führerschein-, noch Haftpflicht-Versicherungspflicht. Es besitzt lediglich eine Trethilfe, die auf 25 km/h begrenzt ist. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, sind ebenso mit einem Hilfsmotor (bis 45 km/h) ausgestattet, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichen-, versicherungs- und führerscheinpflichtig (Klasse M). Für
das eigentliche E-Bike (tretunabhängiger Antrieb bis 45 km/h) gilt Selbiges.

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