Schadenstipps

Was tun im Schadenfall?

Was tun im Schadenfall?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Tipps zum richtigen Verhalten bei Unfall oder Schaden geben. Das richtige Verhalten trägt dazu bei, dass ein Schaden schnell und reibungslos abgewickelt werden kann.

Nachstehend erhalten Sie detaillierte Tipps zu den häufigsten Schäden und haben die Möglichkeit die passende Schadenmeldung herunter zuladen.

Grundsätzlich gilt für alle Schäden: machen Sie Fotos vom Schaden!

  • Autounfall
  • Einbruchschaden
  • Rohrbruch
  • Sturmschaden
  • Haftpflichtschaden
  • Fahrraddiebstahl
Checkliste für den Autounfall:
  • Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen (auf Autobahnen und Landstraßen in ca. 100 m Entfernung). Auf der Autobahn Warnweste anziehen.
  • Erste Hilfe leisten, Krankenwagen rufen.
    Bei kleinen Schäden mit den Fahrzeugen nicht den fließenden Verkehr behindern. Die Fahrzeuge bei Verletzten und größeren Schäden in Unfallendstellung belassen.
  • Polizei rufen:
  • bei Verletzten und größeren Schäden
  • bei unklarem Unfallhergang
  • bei beteiligten Fahrzeugen aus dem Ausland
  • wenn Beteiligte keine gültigen Fahrzeug-, Führerschein oder Ausweispapiere vorlegen oder sich vor der Aufnahme ihrer Daten vom Unfallort entfernen.
  • Bei Diebstahlschäden und Wildschäden

Notieren Sie sich am Unfallort folgende Daten:

  • Ort und Zeit des Unfalls.
  • amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift der beteiligten Fahrzeughalter und Fahrer
  • Versicherungsschein-Nummern und Versicherer
  • Wer von den Beteiligten wurde verletzt
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen (sofern vorhanden)
  • ggf. Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde
  • Machen Sie unbedingt Fotos von den Beschädigungen und evt. auch von der Örtlichkeit!
  • Fertigen Sie eine Skizze des Unfalls an.
  • Unterschreiben Sie direkt am Unfallort keine Schuldanerkenntnisse.

Wenn der Unfallverursacher seine Versicherungsdaten nicht zur Hand hat, können Sie diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren: 0800/250 260 0 oder www.zentralruf.de. Sie benötigen das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers.

Rufen Sie uns unverzüglich an, um den Schaden zu melden. Wir stehen Ihnen gern mit weiteren Tipps zur Seite und helfen Ihnen bei der weiteren Abwicklung des Schadens.

Einbruchdiebstahl

Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass ungebetene Besucher Ihre Wohnung / Ihr Haus auf den Kopf gestellt haben. Die Erbstücke von Oma sind entwendet worden und die Münzsammlung fehlt auch. Was tun.
Verständigen Sie unverzüglich die Polizei.

  • Verändern Sie nichts, bis die Polizei den Schaden aufgenommen hat.
  • Melden Sie uns den Schaden.
  • Reichen Sie der Polizei und uns umgehend eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen ein.
  • Tun Sie alles Notwendige, um den Schaden zu mindern und um einem weiteren Diebstahl vorzubeugen, z. B. eine Notreparatur von Fenster / Tür.
  • Machen Sie Fotos von den Beschädigungen.
  • Reichen Sie uns bitte Wertnachweise / Rechnungen etc. der gestohlenen Gegenstände ein. Sollten Ihnen keine Rechnungen vorliegen, bekommen Sie vielleicht noch eine Kopie vom Händler / Juwelier. Haben Sie evt. Fotos auf denen die gestohlenen Gegenstände zu sehen sind? Fertigen Sie ggf. eine Zeichnung mit Beschreibung an.
  • Holen Sie Kostenvoranschläge für die notwendigen Reparaturen ein.
  • Je nach Größenordnung des Schadens wird auch ein Sachverständiger durch den Versicherer beauftragt, der mit Ihnen die Regulierung des Schadens abstimmt.
  • Wir stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung jederzeit zur Verfügung.

Um einem Einbruch vorzubeugen, können Sie sich von der Polizei oder einer Sicherheitsfirma beraten lassen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vornehmen lassen.
Sofern von Ihren Wertgegenstände keine Rechnungen vorliegen, machen Sie Fotos und Katalogisieren alles (Foto, detaillierte Beschreibung, Wertschätzung). Die Schadenbearbeitung erfolgt umso reibungsloser.

Rohrbruch oder Feuerschaden

Um in Notfällen wie bei einem Feuer oder einem Rohrbruch einen klaren Kopf zu bewahren, hilft die folgende Checkliste weiter. Wenn Sie sich an diesen Punkten orientieren, vereinfachen Sie die Schadenabwicklung.

  • Melden Sie uns unverzüglich den Schaden.
  • Machen Sie Fotos auf denen der Schaden zu sehen ist.
  • Tun Sie alles Notwendige, um den Schaden zu mindern.
  • Bewahren Sie die Reste zerstörter oder beschädigter Sachen bis zur Besichtigung durch den Schadenregulierer auf oder bis Sie die Freigabe von uns bzw. dem Versicherer für die Vernichtung bekommen..
  • Erstellen Sie eine Liste der vom Schaden betroffenen Sachen.
  • Reichen Sie uns diese Liste mit den Anschaffungsrechnungen ein.
  • Wenn keine Rechnungen vorliegen, benötigen wir Typ / Gerätebezeichnung, Anschaffungsjahr und den Anschaffungspreis.
  • Für die Reparatur beschädigter Gegenstände und die Wiederherstellung der Räumlichkeiten (z. B. Maler usw.) benötigen wir Kostenvoranschläge.
Sturmschaden

Wenn es heftig stürmt, müssen Fenster und Türen verschlossen sein. Haben Sie trotzdem ein Fenster offen stehen und es kommt zum Schaden, kann der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistung befreit sein.
Prüfen Sie nach dem Sturm, ob Dachpfannen herunter gefallen sind oder sich gelöst und in der Regenrinne verfangen haben.

Es ist zum Schadenfall gekommen:

  • Machen Sie bitte Fotos vom Schaden
  • Rufen Sie uns schnellstmöglich an
  • Sind nur ein paar Dachpfannen heruntergekommen, kann ein Dachdecker beauftragt werden.
  • Ist der Schaden größer, müssen u. U. Notmaßnahmen ergriffen werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Evt. muss ein Sachverständiger sich den Schaden ansehen.
  • Kostenvoranschläge für die Reparaturmaßnahmen einreichen

Sind Bäume umgestürzt:

  • Bitte Fotos von dem umgestürzten Baum einreichen
  • Kostenvoranschläge für die Beseitigung des / der umgestürzten Bäume einreichen
  • Wenn ein Baum durch Sturm in Schieflage gerät und die Gefahr besteht, dass weitere Schäden entstehen: z. B. umstürzen auf öffentlichen Grund / Fußweg etc., dann sollte die Feuerwehr für Notmaßnahmen gerufen werden.

Achtung! Die Beseitigung von umgestürzten Bäumen ist nicht in jedem Fall versichert. In älteren Versicherungsverträgen, gibt es diese Leistung noch nicht. Auch in Basis- oder Standarddeckungen ist diese Leistung häufig nicht enthalten. Fragen Sie uns! Wir überprüfen Ihren Vertrag und bieten Ihnen ggf. eine entsprechende Deckung an.

Haftpflichtschaden

Der Klassiker: Sie sind bei Freunden zu Besuch und stoßen das Glas Rotwein um. Die Tischdecke ist hin und der Teppich hat auch Tropfen abbekommen. Ärgerlich!

Das Gesetz sieht vor, dass ein Geschädigter in den Zustand vor dem Schaden zurück versetzt werden soll. Das heißt es wird eine Reparatur des beschädigten Gegenstandes bezahlt. In dem zuvor genannten Beispiel wäre das die Reinigung. Ist eine Reparatur nicht möglich oder übersteigt die Reparatur den Wert des Gegenstandes, wird der Zeitwert bezahlt. Sie kennen dieses Vorgehen aus der Kfz-Versicherung. Da bekommt man kein neues Auto, sondern die Reparatur bzw. den Zeitwert bezahlt.

  • Machen Sie bitte Fotos vom beschädigten Gegenstand.
  • Melden Sie uns den Schaden.
  • Bewahren Sie bzw. der Geschädigte den Gegenstand bitte unbedingt auf. Technische Geräte wie Smartphones / Tablets / Digitalkameras oder auch Brillen werden häufig zur Prüfung vom Versicherer angefordert. Insbesondere für technische Geräte gibt es mittlerweile auf Reparatur spezialisierte Firmen. Händler versuchen in solchen Fällen gern ein neues Gerät zu verkaufen, obwohl eine Reparatur möglich ist.
  • Anschaffungsrechnung einreichen. Liegt diese nicht mehr vor, benötigen wir den Anschaffungszeitpunkt und den Anschaffungspreis, außerdem die genaue Typenbezeichnung.
  • Kostenvoranschlag für eine Reparatur.
Fahrraddiebstahl

In der letzten Zeit haben die Fahrraddiebstähle wieder zugenommen. Zum einen sind es organisierte Banden oder Einzeltäter, die die Fahrräder verkaufen und zum anderen sind es bequeme und gedankenlose Menschen, die ein Transportmittel von A nach B benötigen. Egal um was für eine Tätergruppe es sich handelt: machen Sie es den Dieben so schwer wie möglich. Ein massives Bügel- oder Faltschloss ist die beste Lösung. Diese Schlösser können nicht mit einem Seitenschneider oder einer Kombizange „geknackt“ werden. Am besten schließen Sie das Fahrrad zusätzlich noch an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer etc.) an.
Ist der Fall doch eingetreten und Ihr gutes Stück wurde gestohlen, helfen Sie der Polizei mit einer detaillierten Beschreibung des Fahrrads, um es wiederzufinden. Zu diesem Zweck haben wir Ihnen einen Fahrradpass erstellt. Diesen können Sie hier downloaden und mit allen Daten versehen zu der Rechnung legen. Ein Foto des Fahrrads ist ebenfalls sehr hilfreich.
Zusätzlich kann das Fahrrad noch codiert werden. Der zur Codierung gehörende Aufkleber hilft Diebe abzuschrecken. Man sieht dann sofort, dass das Fahrrad registriert ist.
Wer ein Smartphone besitzt, kann sich auch den Fahrradpass der Polizei aus dem App-Store herunterladen.

Um von der Hausrat-Versicherung den Kaufpreis erstattet bekommen, sollten Sie unbedingt die Rechnung aufbewahren. Der Fahrradpass ist zwar hilfreich, aber kein Eigentumsnachweis. Außerdem muss natürlich Fahrraddiebstahl in der Hausrat-Versicherung enthalten sein. Da die Fahrräder immer hochwertiger und damit auch teurer werden, sollten Sie überprüfen, ob die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl ausreichend ist. In älteren Verträgen sind Fahrräder nur gegen Zuschlag versichert worden oder haben eine für heutige Verhältnisse sehr niedrige Entschädigungsgrenze. Rufen Sie uns an, wir überprüfen Ihren Vertrag und korrigieren ihn ggf.